KOSTEN
- Unsere Indoor Spielgruppe dauert 4 Stunden pro Vormittag
- Unsere Wald-Spielgruppe dauert 5 Stunden inkl. Mittagessen
Ab dem Schuljahr 2026/2027 beträgt der Monatsbeitrag neu Fr. 140.– statt bisher Fr. 130.–, was einer Erhöhung von Fr. 10.– pro Vormittag im Monat entspricht.
Bewegungs-Spielgruppe "unten" |
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1 mal wöchentlich | 4 Stunden | Fr. 140.- im Monat | Fr. 1680.- im Jahr |
2 mal wöchentlich | 8 Stunden | Fr. 280.- im Monat | Fr. 3360.- im Jahr |
3 mal wöchentlich | 12 Stunden | Fr. 420.- im Monat | Fr. 5040- im Jahr |
Indoor "oben" | |||
1 mal wöchentlich | 4 Stunden | Fr. 140.- im Monat | Fr. 1680.- im Jahr |
2 mal wöchentlich | 8 Stunden | Fr. 280.- im Monat | Fr. 3360.- im Jahr |
3 mal wöchentlich | 12 Stunden | Fr. 420.- im Monat | Fr. 5040.- im Jahr |
Wald-Spielgruppe |
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Wald 1 mal wöchentlich | 5 Stunden | Fr. 180.- im Mt inkl. Mittagessen | Fr. 2160.- im Jahr inkl. Mittagessen |
Wald 2 mal wöchentlich | 10 Stunden | Fr. 360.- im Mt inkl. Mittagessen | Fr. 4320.- im Jahr inkl. Mittagessen |
Tipp:
Unsere Erfahrung zeigt, dass sich die Kinder meist besser an den regelmässigen Spielgruppenbesuch gewöhnen, wenn sie die Spielgruppe zwei mal wöchentlich besuchen dürfen.
Für das Jahr vor dem Kindergarten empfehlen wir das Kind zwei mal wöchentlich anzumelden. So wird der Übergang in den Kindergarten leichter für Euer Kind.
Bei Fragen helfen wir gerne weiter.
Znüni/Zvieri
Eine Frucht oder ein Gemüse darf das Kind von zu hause mitnehmen. Die Früchte und Gemüse werden dann in der Spielgruppe geschnitten und portioniert und auf eine Schale zum essen parat gemacht. Dazu gibt es Reiswaffeln oder Maiswaffeln.
Alle Kinder essen das gleiche, so lernen wir das "Teilen". Bitte Getränkeflasche mitnehmen.
Hier die WUNDERLAND AGB
DATENSCHUTZERKLÄRUNG
Allgemeine Bedingungen
Anmeldung
Die Anmeldung ist verbindlich und gilt bis zum Eintritt in den Kindergarten.
Detaillierte Informationen zu Ihrer Gruppe erhalten Sie zu Beginn der Sommerferien, bzw. vor dem Spielgruppeneintritt.
Ihr Kind kann an einem oder mehreren festgelegten Tagen die Spielgruppe besuchen. Beim mehrmaligen Besuch werden die Kosten entsprechend kumuliert.
Der Probemonat ist in allen Fällen zahlungspflichtig, auch wenn man das Kind noch vor dem Spielgruppenstart abmeldet.
Beitrag
Im Beitrag enthalten sind Anschaffungen und Unterhalt der Spielsachen, Infrastruktur, Lohn, Sozialabgaben... Der Betrag wird pauschal pro Monat verrechnet und ist unabhängig von der Anwesenheit des Kindes zu bezahlen.
Kosten
Rechnungsstart ist jeweils der 1. Tag des Monates indem das Kind startet.
Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich: 12 mal jährlich. Ab Anfang August bis Ende Juli im Voraus. (Ab Spielgruppenjahr 2025/2026 werden wir erstmals für Neueintritte, effektiv abrechnen ab 18. August 2025.)
Eine Einmalige Anmeldegebühr/Bearbeitungsgebühr von Fr. 50.- ist fällig bei der 1. Rechnung (Spielgruppenbeginn). Bei einer Kündigung wird der Betrag nicht retourniert und voll in Rechnunggestellt inkl. Bearbeitungsgebühr.
Wir bevorzugen Bank- oder Post-Giro. (Für Einzahlungen am Postschalter werden Ihnen Gebühren verrechnet).
Die Besuche werden pro Monat verrechnet.
Empfehlung
Unsere Erfahrung zeigt, dass sich die Kinder meist besser an den regelmässigen Spielgruppenbesuch gewöhnen, wenn sie die Spielgruppe mind. zweimal pro Woche besuchen dürfen.
Ferien
Während der Wetziker-Schulferien bleibt auch die Spielgruppe Wunderland geschlossen. Wir haben am Chilbi Montag geöffnet.
Austritt vor Beginn der Spielgruppe (vor dem Probemonat)
Erfolgt der Vertragsrücktritt vor Beginn der Spielgruppe ist eine Umtriebsentschädigung zu entrichten, dies ist der Beitrag pro angemeldeten Spielgruppentag/e, für den 1. Monat. (Probemonat). Zahlbar sind alle angemeldet Spielgruppentage.
Austritt während der Probezeit und noch vor Beginn des Spielgruppen-Startes
Bei vorzeitigem Austritt erfolgen keine Rückzahlungen. Im Wunderland dient der 1. Monat dem gegenseitigen Kennenlernen und ist kostenpflichtig, zudem wird eine Umtriebsentschädigung und Bearbeitungsgebühr von Fr. 100.- in Rechnung gestellt.
In dieser Zeit ist die Kündigung beidseits auf Ende des Probemonats möglich, (per Mail oder Telefon).
Probemonat = Eintrittsdatum plus (30 Tage), zahlbar sind alle angemeldeten Spielgruppentage.
Kündigung
Bei einem vorzeitigen Austritt besteht *kein Anspruch auf Rückerstattung* bereits bezahlter Beiträge.
Die Kündigung erfolgt *über die Leoba-App*. Eine Kündigung ist jeweils auf *Ende eines Monats von September bis März** möglich und muss unter Einhaltung einer *Kündigungsfrist von zwei Monaten* eingereicht werden.
Wichtig:
* Letzter Kündigungstermin: *Ende März*
* Die Kündigung muss dafür *spätestens bis Ende Januar* über die Leoba-App eingegangen sein.
* Von März bis Juli sind keine Kündigungen möglich.
* Eine in diesem Zeitraum eingereichte Kündigung wird auf *Ende Juli* wirksam.
Krankheit
Kinder mit ansteckenden Krankheiten (z. B. Fieber, Durchfall oder Erbrechen) bleiben bitte zum Schutz der anderen Kinder zu Hause.
Bitte melden Sie Ihr Kind bei Krankheit, Ferien oder anderer Abwesenheit rechtzeitig bei der zuständigen Spielgruppenleiterin ab.
Für Ferien ausserhalb der offiziellen Schulferien sowie für krankheitsbedingte Absenzen erfolgt *keine Rückvergütung*.
Auch bei Abwesenheit des Kindes (z. B. wegen Krankheit oder Ferien) bleibt der *volle Spielgruppenbeitrag geschuldet*.
Bringen und Abholen
Pünktlichkeit schafft Vertrauen und gibt den Kindern Sicherheit. Bitte bringen Sie Ihr Kind pünktlich zum Beginn der Spielgruppe und holen Sie es ebenso pünktlich wieder ab.
Falls Ihr Kind von einer anderen Person als den Eltern oder den vereinbarten Bezugspersonen abgeholt wird, informieren Sie bitte die zuständige Spielgruppenleiterin im Voraus.
In besonderen Situationen (z. B. längere Krankheit, Todesfall, Umzug oder erhebliche Startschwierigkeiten des Kindes) kann nach Absprache eine *individuelle Sonderregelung* getroffen werden.
Bereits bezahlte Spielgruppenstunden dürfen bis zum Austrittsdatum besucht werden. Nicht besuchte oder nicht bezogene Stunden *verfallen und werden nicht zurückerstattet*.
Ausfall (Regelung während Abwesenheit der Leiterin)
Bei Ausfall der Spielgruppenstunden besteht kein Anspruch auf Rückzahlungen des Spielgruppenbeitrages. Fällt die Spielgruppe aufgrund von Krankheit oder Unfall der Leiterin aus, organisiert sie einen Ersatz, sofern der Ausfall länger als zwei aufeinander folgende Spielgruppenhalbtage dauert. Ist dies nicht möglich, bleibt die Spielgruppe geschlossen. die ausgefallenen Stunden können nicht nachgeholt werden und es besteht kein Anspruch auf Entschädigung oder Rückerstattung.
Wird die Spielgruppe Wunderland abgesagt oder geschlossen z. B. bei Epidemien, Pandemien, Naturkatastrophen, schwerwiegende Verhinderung des Teams, staatliche oder lokale Anforderungen usw. werden keine Elternbeiträge zurückgestattet.
Versicherung
Unfall- und Haftpflichtversicherung für das Kind ist Sache der Eltern. Das Kind ist durch die Spielgruppe nicht versichert.
Schweigepflicht
Die Mitarbeiter sind verpflichtet, alle Informationen über die betreuten Kinder und deren Eltern vertraulich zu behandeln. An die Schweigepflicht bleibt sie auch nach der Vertragsauflösung gebunden.
IMPRESSUM
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Quelle: SwissAnwalt