Spielgruppe   WUNDERLAND           
                             

KOSTEN & AGB       WUNDERLAN

  • Unsere Indoor Spielgruppe dauert 4 Stunden pro Vormittag
  • Unsere Wald-Spielgruppe dauert 5 Stunden inkl. Mittagessen
  • Unsere Bauernhof-Spielgruppe dauert 3 Stunden pro Vormittag 


Indoor Spielgruppe & Bewegungs-Spielgruppe




1 mal wöchentlich

 4 Stunden

Fr. 130.- im Mt

Fr. 1560.- /Jahr

2 mal wöchentlich

 8 Stunden

Fr. 260.- im Mt

Fr. 3120.- /Jahr

3 mal wöchentlich

12 Stunden

Fr. 390.- im Mt

Fr. 4680.- /Jahr

4 mal wöchentlich

16 Stunden

Fr. 520.- im Mt

Fr. 6240.- /Jahr






Outdoor 

Wald / Bauernhof

 



Wald 1 mal wöchentlich

  5 Stunden

Fr. 180.- im Mt inkl. Mittagessen

Fr. 2160.- /Jahr

Wald 2 mal wöchentlich

10 Stunden

Fr. 360.- im Mt inkl. Mittagessen

Fr. 4320.- /Jahr

Bauernhof 

 3 Stunden

Fr. 130.- im Mt

Fr. 1560.- /Jahr










Tipp:

Unsere Erfahrung zeigt, dass sich die Kinder meist besser an den regelmässigen Spielgruppenbesuch gewöhnen, wenn sie die Spielgruppe zwei mal wöchentlich besuchen dürfen.

Für das Jahr vor dem Kindergarten empfehlen wir das Kind zwei mal wöchentlich anzumelden. So wird der Übergang in den Kindergarten leichter für Euer Kind.

Bei Fragen helfen wir gerne weiter.


Znüni/Zvieri

Eine Frucht oder ein Gemüse darf das Kind von zu hause mitnehmen. Die Früchte und Gemüse werden dann in der Spielgruppe geschnitten und portioniert und auf eine Schale zum essen parat gemacht.  Dazu gibt es Reiswaffeln oder Maiswaffeln.

Alle Kinder essen das gleiche, so lernen wir das "Teilen". Bitte Getränkeflasche mitnehmen.



Hier die WUNDERLAND AGB

 

 DATENSCHUTZERKLÄRUNG  

Allgemeine Bedingungen      

Anmeldung

Die Anmeldung ist verbindlich und gilt bis zum Eintritt in den Kindergarten. 

Detaillierte Informationen zu Ihrer Gruppe erhalten Sie zu Beginn der Sommerferien, bzw. vor dem Spielgruppeneintritt.

Ihr Kind kann an einem oder mehreren festgelegten Tagen die Spielgruppe besuchen. Beim mehrmaligen Besuch werden die Kosten entsprechend kumuliert.

Der Probemonat ist in allen Fällen zahlungspflichtig, auch wenn man das Kind noch vor dem Spielgruppenstart abmeldet.


Beitrag 

Im Beitrag enthalten sind Anschaffungen und Unterhalt der Spielsachen, Infrastruktur, Lohn, Sozialabgaben... Der Betrag wird pauschal pro Monat verrechnet und ist unabhängig von der Anwesenheit des Kindes zu bezahlen.


Kosten

Rechnungsstart ist jeweils der 1. Tag des Monates indem das Kind startet.

Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich: 12 mal jährlich. Ab Anfang August bis Ende Juli im Voraus.

Wir bevorzugen Bank- oder Post-Giro. (Für Einzahlungen am Postschalter werden Ihnen Gebühren verrechnet).

Die Besuche werden pro Monat verrechnet

Empfehlung

Unsere Erfahrung zeigt, dass sich die Kinder meist besser an den regelmässigen Spielgruppenbesuch gewöhnen, wenn sie die Spielgruppe mind. zweimal pro Woche besuchen dürfen.

Ferien

Während der Wetziker-Schulferien bleibt auch die Spielgruppe Wunderland geschlossen. Wir haben am Chilbi Montag geöffnet.

Austritt vor Beginn der Spielgruppe (vor dem Probemonat)

Erfolgt der Vertragsrücktritt vor Beginn der Spielgruppe ist eine Umtriebsentschädigung zu entrichten, dies ist der Beitrag pro angemeldeten Spielgruppentag/e, für den 1. Monat. (Probemonat). Zahlbar sind alle angemeldet Spielgruppentage.

Austritt während der Probezeit

Bei vorzeitigem Austritt erfolgen keine Rückzahlungen. Im Wunderland dient der 1. Monat dem gegenseitigen Kennenlernen und ist kostenpflichtig. In dieser Zeit ist die  Kündigung beidseits auf Ende des Probemonats möglich, (per Mail oder Telefon).                                                                                      Probemonat = Eintrittsdatum plus (30 Tage), zahlbar sind alle angemeldeten Spielgruppentage.

Kündigung

Bei vorzeitigem Austritt erfolgen keine Rückzahlungen.

Der Vertrag kann von beiden Parteien auf Ende der Monate September bis März, unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist, schriftlich per Mail getätigt werden.

(Letzte Kündigung per Ende März mit Eingang der Kündigung bis Ende Januar)

Bei Schwierigkeiten oder in bestimmten Fällen (längere Krankheit, Todesfall, Umzug oder bei grösseren Startschwierigkeiten),ist eine Sonderregelung möglich.

Bereits bezahlte Spielgruppenstunden dürfen selbstverständlich besucht werden, ansonsten verfallen sie und werden nicht zurückerstattet.

Krankheit  

Kinder mit ansteckenden Krankheiten wie Fieber, Durchfall und Erbrechen bleiben bitte auch auf Rücksicht auf die anderen Kinder zu Hause.

Im Verhinderungsfall melden Sie Ihr Kind rechtzeitig bei der zuständigen Leiterin ab (Krankheit, Ferien…)

Es gibt keine Rückvergütung für Ferien ausserhalb der Schulzeit.

Auch bei Abwesenheit des Kindes (z. B. Krankheit/Ferien) ist der volle Betrag zu bezahlen.

Bringen und Abholen

Pünktlichkeit ist selbstverständlich und schafft Vertrauen, bringen Sie Ihr Kind frühzeitig und holen es auch rechtzeitig wieder ab.

Bitte informieren Sie die zuständige Spielgruppenleiterin, wenn Ihr Kind von einer Drittperson abgeholt wird.

Ausfall (Regelung während Abwesenheit der Leiterin)

Bei Ausfall der Spielgruppenstunden besteht kein Anspruch auf Rückzahlungen des Spielgruppenbeitrages. Fällt die Spielgruppe aufgrund von Krankheit oder Unfall der Leiterin aus, organisiert sie einen Ersatz, sofern der Ausfall länger als zwei aufeinander folgende Spielgruppenhalbtage dauert. Ist dies nicht möglich, bleibt die Spielgruppe geschlossen. die ausgefallenen Stunden können nicht nachgeholt werden und es besteht kein Anspruch auf Entschädigung oder Rückerstattung.

Wird die Spielgruppe Wunderland abgesagt oder geschlossen z. B. bei Epidemien, Pandemien, Naturkatastrophen, schwerwiegende Verhinderung des Teams, staatliche oder lokale Anforderungen usw. werden keine Elternbeiträge zurückgestattet                           

Versicherung 

Unfall- und Haftpflichtversicherung für das Kind ist Sache der Eltern. Das Kind ist durch die Spielgruppe nicht versichert. 

Schweigepflicht

Die Mitarbeiter sind verpflichtet, alle Informationen über die betreuten Kinder und deren Eltern vertraulich zu behandeln. An die Schweigepflicht bleibt sie auch nach der Vertragsauflösung gebunden.


IMPRESSUM 

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Quelle: SwissAnwalt